Freiwilliges Tragen der Maske ab 02.11.

Freiwilliges Tragen der Maske ab 02.11.

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie viele sicher den Pressemitteilungen entnommen haben, besteht ab Dienstag, den 02.11. keine Verpflichtung mehr, die Mund-Nasen-Bedeckung am festen Sitzplatz zu tragen. Konkret sind folgende – zum Teil neue – Regelungen zu beachten:

  • Wenn die Schülerinnen und Schüler sich nicht an einem festen Sitzplatz befinden,  sich im Gebäude oder Klassenraum bewegen, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen der Maske.
  • Auch für Lehrkräfte, Betreuungskräfte  und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Im Außenbereich der Schule besteht weiterhin keine Maskenpflicht.
  • Wenn ein Infektionsfall auftritt, wird die Quarantäne auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbaren Sitznachbarn beschränkt. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneverordnung ausgenommen. In diesem Zusammenhang gelten weiterhin die Regelungen für eine so genannte ‚Freitestung‘ von engen Kontaktpersonen: Frühestens am fünften Tag der Quarantäne kann diese durch eine negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Test beendet werden.

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Da die Mund-Nasen-Bedeckung ein sehr einfaches Mittel darstellt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, appellieren wir angesichts wieder steigender Inzidenzen und einer sich wieder zuspitzenden Situation auf den Intensivstationen daran, ab dem 02.11.21 von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Wir wünschen allen ein schönes Wochenende.

M. v. Grabczewski
O. Baum