Internationale Vorbereitungsklasse (IVK)
Integrativer Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche
Globale Migration verändert das Leben vieler Menschen, die nach Deutschland einreisen. Sie müssen sich auf eine Aufnahmegesellschaft einstellen, in der möglicherweise vieles anders ist als in den Herkunftsländern. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die teilweise wichtige Bezugspersonen zurücklassen mussten, ist neues Vertrauen aufzubauen besonders wichtig, um gute Schulerfolge zu erzielen. Dieses Vertrauen muss gewonnen werden, indem die Schüler*innen in die neue Schulkultur schrittweise eingegliedert werden.
Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche sind meist in ihrem Heimatland schon zur Schule gegangen und bringen umfangreiche sprachliche und kulturelle Ressourcen mit, die in Deutschland genutzt werden können. Es gibt aber auch Kinder und Jugendliche, die noch nie zur Schule gegangen sind oder sehr lange keinen Zugang zur Schule hatten. Die Vorbereitungsklasse richtet sich an schulpflichtige Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte, deren Kenntnisse in der deutschen Sprache die Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse noch nicht ermöglichen.
Die IVK am HHG
Die IVK besteht am HHG seit dem Schuljahr 2015/16. Zurzeit hat die IVK 28 Schüler*innen. Herkunftsländer sind beispielsweise Syrien, die Ukraine, Indien, Pakistan, Iran und die Türkei. Neben dem Unterricht von Deutsch als Zielsprache nehmen die Schüler*innen auch am Regelunterricht teil, in den sie schrittweise eingebunden werden.
Ziele der IVK
- Die schnellstmögliche Eingliederung der Schüler*innen in die ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse (ggf. Schulform). Hierfür gilt die Maßgabe, dass dies je nach individueller Entwicklung möglichst ohne Zeitverlust geschieht, so dass die Schüler*innen ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen können.
- Die Schüler*innen sollen intensiv und individuell beim Erlernen der deutschen Sprache (DaZ) gefördert werden, so dass ihre Verweildauer in der Vorbereitungsklasse in der Regel zwei Jahre nicht überschreitet.
- Ganzheitliche Integration der Schüler*innen in die Schulgemeinschaft.
Die Lernenden
In die IVK werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die aus den unterschiedlichsten Motiven nach Deutschland gekommen sind, z.B. aufgrund von Flucht oder im Rahmen des Familiennachzuges:
- Geflüchtete Kinder und Jugendliche im Alter von 10-16 Jahren. Sobald geflüchtete Kinder einer Gemeinde zugewiesen bzw. dort gemeldet sind, unterliegen sie der Schulpflicht.
- Sonstige Drittstaatsangehörige, also Personen, die nicht aus der EU kommen, aber keinen Fluchthintergrund haben (z.B. Arbeitsverhältnis)
- Unionsbürger*innen im Sinne des Freizügigkeitsrechts der EU
Mitwirkende Lehrerinnen
Koordination und Deutschunterricht in der IVK: Frau Wortmann
Deutschunterricht in der IVK: Frau Fischer und Frau Mehnert
Mathematikunterricht in der IVK: Frau Prauzner