Nachweis über den Masernschutz (Jgst. 6 bis Q2) u.a.

Nachweis über den Masernschutz (Jgst. 6 bis Q2) u.a.

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

zum kommenden Wochenende möchten wir Ihnen noch einige Informationen zukommen lassen. Einiges davon betrifft organisatorische Abläufe, die alle betreffen.

Nachweis des Masernschutzes (Jgst. 6 bis Q2)

Den rechtlichen Bezug stellt das Masernschutzgesetz dar. Beim Masernschutzgesetz handelt es sich um eine Änderung des bundesrechtlichen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die masernspezifischen Regelungen finden sich in § 20 Abs. 8 bis 14 IfSG.

Danach besteht eine Pflicht zur Vorlage von bestimmten Nachweisen im Sinne des § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG. Die Schule ist verpflichtet, diese Nachweise über den Status des Masernschutzes bis zum 31.21.21 zu prüfen. Dies geschieht in der Zeit vom 29.11.21 bis zum 10.12.21 über die Klassenleitungen der Jgst. 6 bis 9 bzw. in den Philosophie und Religionskursen der EF sowie in den Leistungskursen der 1. LK-Schiene in der Q1 und Q2.

All diejenigen, die in diesem Zeitraum keinen der unten stehenden Nachweise über den Masernschutz vorgelegt (und auch nicht bis zum 23.12.21 im Sekretariat nachgereicht) haben, müssen wir namentlich an das Gesundheitsamt melden.

Welche Nachweise können vorgelegt werden?

Es können die in § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG aufgezählten Nachweise vorgelegt werden:

  • Impfnachweis: eine Impfdokumentation (das ist in der Regel der Impfausweis oder eine Impfbescheinigung; aber auch eine ärztliche Bescheinigung, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt);
  • Immunitätsnachweis: eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht (in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung);
  • Kontraindikationsnachweis: eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation gegen eine Masern-Impfung besteht;
  • Bestätigungsnachweis: eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat (z.B. Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein ausreichender Masernimpfschutz festgestellt wurde; Bestätigung eines Kindergartens, dass dort ein Impfausweis mit vollständiger Masernimpfung bereits vorgelegen hat; Bestätigung der Grundschule, dass Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG bereits erbracht wurde).

Die Vorlage eines dieser Nachweise bei der Klassenleitung oder der entsprechenden Lehrkraft in der Oberstufe ist auseichend.

Infektionsgeschehen am HHG / freiwilliges Tragen der MSB am Sitzplatz

Derzeit sind 18 Schülerinnen und Schüler mit dem Corona-Virus infiziert. Nur in einer Klasse mussten wir eine größere Anzahl von Mitschüler*innen in Quarantäne schicken, da hier die unmittelbaren Sitznachbarn die Maske nicht freiwillig auch am Sitzplatz getragen haben. In sehr vielen Klassen und Kursen wird dies aber konsequent gemacht, was unser großes Lob verdient. Damit wird nicht nur das Infektionsgeschehen eingedämmt, sondern es wird auch eine verordnete Quarantäne vermieden.

Schul-Mensa

In der vergangenen Woche hat sich eine Gruppe aus Vertreterinnen des Caterers, von Eltern, Schülerinnen und der Schulleitung getroffen, um organisatorische Probleme bei der Essensausgabe zu besprechen und welche qualitativen Anreize für den Speiseplan möglich sind.

Vor allem durch die Rückmeldung der Schülerinnen (denen deswegen ein besonderer Dank gilt!) ist deutlich geworden, dass es der Präsenz von Verhaltensregeln, aber auch von mehr Aufsichten bedarf, um die Abläufe beim Essen sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für das Personal an der Essensausgabe stressfreier zu gestalten. Personalnot herrscht derzeit sowohl beim Caterer als auch bei unserem Träger, der AWO. Wenn Sie sich daher persönlich eine zeitlich eng umrissene Beschäftigung in einem dieser Bereiche vorstellen können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Schulleitung hat weitere Termine mit Caterer und AWO vereinbart, bei denen der Personaleinsatz und eine Verbesserung der organisatorischen Abläufe besprochen wird.

Zum Essen wurde festgelegt, dass die Angaben zu den Salaten (etwa den Toppings) demnächst detaillierter erfolgen sollen. Die Portionen (etwa die Menge der Beilagen) sollen die Schülerinnen und Schüler bei der Ausgabe mit abschätzen, Nachschlag ist aber möglich. Zudem hat die Fa. Lehmanns darauf hingewiesen, dass auf der Bestellseite auch die Option ‚Maxi-Menü‘ gewählt werden kann: eine größere Portion mit z. B. zwei (Fleisch-)Beilagen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit erweitert werden, die Gerichte nachzuwürzen.

Wichtig für die Kalkulation der Portionen ist aber, dass auch die BUT-Empfänger, die kostenfrei verpflegt werden, immer ihr Essen vorbestellen.

Der Förderverein hat einen neuen Vorstand

Am 25.11.2021 hat der Förderverein in pandemiebedingt sehr kleiner Runde getagt. Gewählt wurde der neue Vorstand: 1. Vorsitzende ist Frau Grassée, die damit noch eine weitere Amtszeit bestreitet. Zur 2. Vorsitzenden wurde Frau von der Ruhr gewählt. Das Amt der Kassenwartin übernimmt Frau Schneider. Wir freuen uns sehr, dass die für die Schule so wichtige Arbeit des Fördervereins durch dieses Team weitergeführt wird und danken dem alten Vorstand, Frau Grassée, Frau Brandt und besonders Frau Kölschbach für die vielen kreativen Ideen sowie die gute Kooperation und Kommunikation, vor allem in Zeiten der Pandemie. Sie alle haben zur Präsenz des Fördervereins in der Schulgemeinschaft beigetragen und bewirkt, dass kleine und auch große Projekte zu Gunsten der Schüler*innen realisiert werden konnten. Vielen Dank!

Ihnen und Euch wünschen wir ein trotz allem schönes 1. Adventswochenende.

M. v. Grabczewski
O. Baum