Informationen zum Schulbeginn ab 11.01.21

Informationen zum Schulbeginn ab 11.01.21

Sehr geehrte Eltern,

bevor wir zu den wichtigen Sachinformationen kommen, die Sie sicher bereits erwarten, um die kommenden Tage gut organisieren zu können, möchten wir Ihnen für das kommende Jahr alles Gute und vor allem Gesundheit wünschen.

Die Landesregierung hat zumindest für den Monat Januar die Besprechungsergebnisse der MP-Konferenz strikt umgesetzt. Da die Aspekte umfangreich sind, informieren wir Sie heute über die rechtlichen Rahmenbedingungen und morgen über die Organisation des Distanzunterrichts, die wir den Erfahrungen der letzten Woche vor den Ferien angepasst haben. All diese Informationen werden wie gewohnt auch auf unserer Homepage zu finden sein.

Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt, auch für den Abschlussjahrgang der Q2.

Betreuungsangebote für die Jgst. 5 und 6 / erweitertes Kinderkrankengeld

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können, bieten wir eine Betreuung an. Zu dieser Betreuung müssen Sie Ihr Kind anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie hier. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums statt, d.h. am Montag, Dienstag und Donnerstag bis 15.00 Uhr und am Mittwoch und Freitag bis 13.30 Uhr. Ein Mittagessen wird nicht bereitgestellt, eine Versorgung der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler muss selbstständig erfolgen.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

Klassenarbeiten und Klausuren

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2. Hier werden die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen oder coronabedingt versäumten Klausuren unter Einhaltung der Hygienevorgaben im Präsenzformat geschrieben.

Die bereits terminierten Nachschreibklausuren der EF und Klassenarbeiten der Sek I sind alle abgesagt.

Rückgabe und Besprechung von Klassenarbeiten und Klausuren

Mit Blick auf die Zeugnisse werden sollen die einzelnen Rückmeldungen der Klassenarbeits- und Klausurergebnisse durch die jeweilige Fachlehrkraft telefonisch oder über die Schul-Cloud bis spätestens zum Freitag, den 15.01.2021 erfolgen. Für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 organisieren wir eine Gesamtrückgabe, da in diesen Jahrgängen jede Halbjahresnote Relevanz für die Abiturwertung hat. Über den genauen Ablauf informieren wir über die jeweiligen Mailverteiler der Jahrgangsstufen.

In der Sekundarstufe I und der EF werden über persönliche Organisation der Fachlehrkraft nur die Klassenarbeiten zurückgegeben, die 4- oder schlechter ausgefallen sind.

Weiter Information wie etwa zur Anpassung des Distanzlernkonzepts folgen.

Mit freundlichen Grüßen

M. v. Grabczewski
O. Baum