Regelungen für die ‚Regenpause‘

Regelungen für die ‚Regenpause‘

Liebe Schülerinnen und Schüler,

bei schlechtem Wetter, das einen Aufenthalt in der Pause nur in überdachten Bereichen zulässt, sind unten stehende Regelungen vorgesehen. Wir bezeichnen dies als ‚Regenpause‘.

  • Die Ankündigung erfolgt per Durchsage. 
  • Der Aufenthalt auf den ‚Matschbergen‘ und zwischen Atrium und Schultor I ist verboten. Die Spielebox bleibt geschlossen.
  • Die Klassen und Kurse dürfen im Raum bleiben. Alle, die dieses Angebot wahrnehmen wollen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass in der Klasse Ruhe herrscht, auf den Fluren nicht gerannt werden darf und dass man nicht in den 2. Stock zurückkehren kann, wenn man einmal auf den Hof oder ins Erdgeschoss gegangen ist.
  • Auf den Fluren ist der Abstand einzuhalten.
  • Es herrscht Maskenpflicht. Pausenbrote dürfen aber am Fenster oder nach den im Raum festgelegten Abstandsregeln gegessen werden (wie etwa bei Trinkpausen im Unterricht).
  • Aufsicht führen die Kolleginnen und Kollegen im Raum, die den Unterricht, der vor der Regenpause liegt, erteilt haben und zwar so lange, bis die Fluraufsicht besetzt ist. Diese macht sich beim Rundgang kurz bemerkbar.

Wichtig für alle ist ein rücksichtsvolles Verhalten. Wir gehen aber davon aus, dass ihr dazu in der Lage seid.

die Schulleitung