Umgang mit der Maskenpflicht ab 1. September

Umgang mit der Maskenpflicht ab 1. September

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 01. September besteht nach Beschluss der Landesregierung keine Verpflichtung mehr im Unterricht eine Maske zu tragen. Daher soll ab morgen in den Klassen und Kursen in folgender Weise verfahren werden:

  • In allen Räumen, in denen kein Unterricht stattfindet, und auf dem Schulgelände herrscht nach wie vor die Maskenpflicht.
  • Ein Ablegen der Maske ist daher erst möglich, wenn man seinen Sitzplatz eingenommen hat; sobald man sich im Raum bewegt, muss die Maske getragen werden. Dies gilt für Lehrende wie auch für Lernende.
  • Pausenbrote können nun auch wieder im Klassenraum verzehrt werden. Dafür allerdings muss man am Platz sitzen bleiben.

Niemandem wird verwehrt die Maske zu tragen. Ebenso wenig darf jemand im Unterricht zum Tragen der Maske genötigt werden, selbst wenn der überwiegende Teil des Kurses oder der Klasse dies wünscht. Wir würden es aber begrüßen, wenn insbesondere in den höheren Jahrgängen eine gemeinschaftliche Vereinbarung zur Minimierung des Infektionsrisikos getroffen würde. Die feste Sitzordnung hat nämlich nach wie vor Bestand.

die Schulleitung