Wiederaufnahme des Wechselunterrichts ab 19.04.

Wiederaufnahme des Wechselunterrichts ab 19.04.

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

zu den vielleicht noch offenen Fragen erhalten Sie in dieser Mail hoffentlich ausreichende Antworten. Dass bei den sich entwickelnden Fallzahlen manchen von Ihnen die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts Unbehagen, Sorgen oder vielleicht auch Ängste bereitet, können wir sehr gut nachvollziehen.Dies geht uns Kolleginnen und Kollegen nicht anders. Im Gespräch geben wir dies stets an die Schulaufsicht und damit indirekt auch an das Ministerium weiter. Wir bleiben aber bei unserem Prinzip, alles mit Ruhe und einem hoffentlich guten Plan anzugehen.

Wechselunterricht
Der Wechselunterricht findet in der kommenden Woche wieder für die Schülerinnen und Schüler der Gruppe A nach der entsprechenden Aufteilung der Klassenleitungen statt (d. h., für diejenigen, die eigentlich unmittelbar nach den Ferien wieder hätten in die Schule kommen sollen). Auch in der EF und der Q1 findet Wechselunterricht statt. Die Übersichten für die Aufteilung der Jahrgänge finden sich in den jeweiligen ‚Teams‘ der Schul-Cloud. Der Unterricht für die Jgst. 5 bis 9 erfolgt nach dem vor den Ferien schon gültigen, angepassten Stundenplan – ohne die Angebote im Ganztag.

Klassenarbeiten
Für die Klassenarbeiten am Dienstag, den 20.04.21 haben wir einen detaillierten Raum- und Zeitplan erstellt. Die Fachlehrkräfte, die Klassenarbeiten stellen, informieren ihre Teilgruppen individuell, welche Gruppe in welchem Raum wann mit der Arbeit beginnt. Die Arbeiten werden mit einem mindestens 20-minütigen Verzug begonnen, sodass sich die beiden Gruppen nicht begegnen werden.

Es ist leider durch die Vorgaben des Ministeriums notwendig, die Teilgruppe, die in der jeweiligen Woche betreffenden Woche nur zum Schreiben der Klassenarbeit in die Schule kommt, auch zu testen. Während die Arbeit in der ersten Gruppe ausgegeben ist, sollte dieser Test in der zweiten Gruppe durchgeführt werden.
Den Klassenarbeitsplan finden Sie im Downloadbereich der Homepage bereit. Dies geschieht auch für alle weiteren Tage, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden. Den Gesamtübersichtsplan der Klassenarbeitsverteilung hatten wir Ihnen bereits zukommen lassen.

Informationen zu den Testungen
Die Durchführung der Tests ist bisher unaufgeregt und mit großer Ruhe erfolgt und wir haben den Wunsch, dass dies auch in Zukunft so bleibt, auch wenn vielleicht zu erwarten ist, dass sich auch positive Ergebnisse einstellen können. Wie wir damit umgehen, haben wir in vorangegangenen Mails bereits erläutert.

Der Schulbesuch und auch die Teilnahme an den Klassenarbeiten ist an einen negativen Schnelltest gebunden. Alternativ kann auch ein so genannter Bürgertest (kein Selbsttest!) vorgelegt werden, der allerdings nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alles Weitere zur den verpflichtenden Tests und auch dem Umgang damit, wenn man sich der Testpflicht verweigern sollte, entnehmen Sie bitte der Schulmail. (https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag).

Wichtig ist uns allerdings der Hinweis, dass ein negativer Schnelltest kein nachlässiges Verhalten im Hinblick auf die AHA-Regeln rechtfertigt, auf deren Einhaltung wir alle weiter hinweisen werden. Wir bitten Sie, dies auch im Gespräch mit Ihren Kindern ebenfalls zu tun.

Dokumentation der Testungen
Die Dokumentation der Testungen findet bei allen Schüler*innen der Sekundarstufen I und II über den Schulplaner und das Klassenbuch/Kursheft statt. Im Schulplaner werden hierzu die ersten Seiten mit den Monatsübersichten genutzt. Bitte tragen Sie hier ein, ob an einer Testung am HHG teilgenommen oder ein Nachweis zu einem Bürgertest vorgelegt wurde. Den Eintrag zeichnet die Lehrkraft mit ihrer Paraphe ab. Alle Schüler*innen müssen zu jedem Zeitpunkt auf Verlangen die Dokumentation vorlegen können. Haben sie den Schulplaner nicht dabei oder ist keine Testung dokumentiert, so werden die Schüler*innen unmittelbar aus dem Präsenzunterricht entlassen, d.h. Schüler*innen der Sek I werden durch die Erziehungsberechtigten abgeholt und Schüler*innen der Sek II werden nach Hause geschickt.

Die Strenge in der Durchführung der Maßnahmen ist leider durch viele Rahmenbedingungen geboten, die wir nicht immer alle im Detail erläutern können. Wir hoffen dabei auf Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in uns, dass diese Regelungen dazu dienen sollen, das Schuljahr für alle zu einem guten Ende zu bringen.

Mit besten Grüßen

M. v. Grabczewski
O. Baum