Medizinische Masken sind Pflicht

Medizinische Masken sind Pflicht

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem Wiederbeginn des Unterrichts in den höheren Jahrgangsstufen hat die Corona-Schutz-Verordnung am vergangenen Freitag noch eine Veränderung erfahren: Ab der Jgst. 8 ist das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Pflicht. Selbstgenähte Stoffmasken sind nicht zulässig. Am heutigen Montag statten wir all diejenigen, die nur eine Stoffmaske bei sich führen, mit FFP2-Masken aus. Ab morgen bitte ich Sie, selbst dafür Sorge zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

M. v. Grabczewski